FAQ - häufig gestellte Fragen

Die Feuerbestattung ist womöglich älter als die Erdbestattung. Gelehrte sind sich heutzutage einig, dass die ersten Feuerbestattungen ca. 3000 vor Christus stattgefunden haben und davon die Meisten in Europa und im Nahen Osten, was hauptsächlich auf die Religionen und die jeweiligen Kulturen zurück zuführen war. In der Bronzezeit ca. 2000 vor Christus breitete sich die Feuerbestattung in Nordeuropa und auf den Britischen Inseln weiter aus.


Nach einem Verbot der Feuerbestattung durch "Karl der Großen" aus dem Jahr 785, erlebte die Feuerbestattung im 18. Jahrhundert eine Renaissance. Auf diese Wiedergeburt der Feuerbestattung regierte die kath. Kirche im Jahr 1886 wiederrum mit einem Verbot der Feuerbestattung.


Nach einer Zeit des Verbotes der Feuerbestattungen, entstanden Ende des 19. Jahrhunderts die ersten Krematorien in Europa. Mailand in Italien und Gotha in Deutschland waren lange Zeit die Einzigen in Ihren Ländern.


Seit dem 15. Mai 1934 regelt das Feuerbestattungsgesetz die Gleichstellung der Feuerbestattung mit der Erdbestattung. Seitdem 8.5.1963 akzeptierte auch die Kirche in Deutschland wieder die Feuerbestattung.

Die Zahl der Feuerbestattungen nimmt stetig zu. Ein Prozent der Bevölkerung stirbt jedes Jahr. In Deutschland sterben somit ca. 850.000 Menschen jedes Jahr. Im bundesdeutschen Durchschnitt werden mittlerweile 65 Prozent der Verstorbenen kremiert. In Perleberg (Landkreis Prignitz) beträgt dieser Anteil schon nahezu 80 Prozent. Weltweit hat Japan mit 99 Prozent die höchste Einäscherungsrate.

In Deutschland gibt es ca. 160 Krematorien. Die meisten Krematorien werden kommunal betrieben. Es entstehen allerdings immer mehr privat organisierte Krematorien und kommunale Krematorien werden aus Kostengründen und um wettbewerbsfähig zu werden nach und nach privatisiert.

Egal ob Sie Ihre eigene Bestattung zu Lebzeiten regeln wollen, oder ob Sie gerade einen Sterbefall im familiären Umfeld organisieren müssen, suchen Sie sich als erstes einen Bestatter Ihres Vertrauens. Sie haben bei der Wahl des Bestatters, des Krematoriums oder auch der Art der Bestattung oder des Beisetzungsortes immer eine freie Wahl.


Bestattungsunternehmen und Angehörige sollten sich immer gemeinsam auf ein Krematorium festlegen. Hierbei sollten vor allem die Wünsche der Angehörigen und die Erfahrungen der Bestatter in die Entscheidungsfindung einfließen. Kriterien wie der günstigste Preis sollten nicht die erste Rolle spielen. Achten Sie bei Wahl des Krematoriums vielmehr auf Qualitätsnachweise, wie beispielsweise das Markzeichen "Krematorium", denn dieses Markenzeichen dürfen nur Krematorien führen, die strenge persönliche, fachliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllen.

Jeder Mensch kann seine Bestattungswünsche selbst bestimmen. Hierzu ist es sinnvoll eine letztwillige Verfügung, bzw. ein Testament mit seinen eigenen Wünschen anzufertigen und diese bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen zu lassen.


Auch die Wahl des Bestatters seines Vertrauens, bzw. des Krematoriums kann der Verstorbene im Vorfeld selbst bestimmen oder Gesetz dem Fall das keine letztwillige Verfügung des Verstorbenen vorliegt, bestimmen die Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter die Wahl der Bestattung.


Das Bestimmungsrecht der Angehörigen darf hierbei mit der Vorschrift, dass die Bestattungsart dem Willen des Verstorbenen zu entsprechen hat, nicht im Widerspruch stehen. Mit dem Wandel in der Bestattungsbranche und der Öffnung der europäischen Grenzen ist es sinnvoll geworden, seine Bestattungswünsche zu Lebzeiten festzuhalten. Hierbei ist ganz wichtig auch die Wahl des Krematoriums festzuschrieben, denn immer häufiger erfolgen Überführungen von Verstorbenen zur Einäscherung quer durch die Republik oder in osteuropäische Krematorien und das nur damit Einzelne ein paar EURO sparen können, ganz ohne Rücksicht auf die Pietät und Würde der Verstorbenen.


Nutzen Sie daher die Möglichkeiten und besichtigen Sie das Krematorium Ihrer Wahl, denn mit der Privatisierung von Krematorien ist dieses Heute jederzeit möglich.

Erd- oder Feuerbestattungen dürfen erst 48 Stunden nach Todesfeststellung durchgeführt werden.Eine Feuerbestattung in Deutschland (Ausnahme Bayern) setzt immer eine zweite amtliche Leichenschau voraus.


Handelt es sich bei der Todesart um einen "Nicht natürlichen Tod" oder um eine "Ungeklärte Todesursache", benötigt das Krematorium zur Durchführung der Kremation zusätzlich noch eine Freigabe der Staatsanwaltschaft.


Umgehend nach Erledigung der Formalitäten erfolgt in unserem Hause die Kremation.


Dies erfolgt innerhalb von drei Tagen.

Nein!


Jede Kremation findet einzeln statt. Abgesehen davon, ist es technisch nicht möglich mehrere Särge gleichzeitig in einer Ofenkammer zu kremieren.

Verstorbene werden in der Regel von Bestattungsunternehmen in Särgen ins Krematorium überführt. Diese Särge sind eindeutig zu kennzeichnen, mit den Daten des Verstorbenen, den Daten des Bestatters, sowie Warnhinweise über eventuelle Infektionskrankheiten. Zusätzlich sind die Verstorbenen im Sarg selbst durch einen Fußzettel identifizierbar.


Ab Übergabe ans Krematorium erhalten alle Verstorbenen eine fortlaufende Identifikationsnummer. Unter dieser Nummer ist der Verstorbene in einem Kremationsregister mit all seinen Daten und Informationen hinterlegt. Der angelieferte Sarg erhält durch das Krematorium ein zusätzliches Sargetikett mit allen relevanten Daten, inkl. Identifikationsnummer. Gleichsam wird dem Sarg ein Schamottenummernstein beigelegt. Schamottenummernsteine enthalten die Identifikationsnummer des Verstorbenen, sowie den Namen des Krematoriums. Dieser Schamottenummernstein verbleibt während der kompletten Kremation im Sarg und wird anschließend in die Ascheurne gelegt. Somit ist selbst die Asche eindeutig identifizierbar.



Das entscheiden immer die Angehörigen selbst!


Auf unseren Anträgen zur Feuerbestattung ist zu dokumentieren, welche Sargbeigaben (inkl. Schmuck) dem Verstorbenen zur Kremation mitgegeben worden sind. Sie haben dann die Möglichkeit zu entscheiden, was mit diesen Beigaben oder auch mit medizinischen Implantaten (metallischen Kremationsrückständen) passieren soll. Die Angehörigen entscheiden, ob Sargbeigaben verbrannt werden sollen oder nach der Kremation in die Urne gelegt werden sollen.


Medizinische Implantate oder sonstige metallische Kremationsrückstände (inkl. anhaftende Edelmetalle) werden von uns über das zertifizierte Entsorgungsunternehmen Remondis entsorgt und somit umweltbewusst dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt.


Die entstehenden Erlöse spenden wir für gemeinnützige regionale Zwecke, bzw. fördern damit regionale Vereine bei Ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten. (siehe soziale Projekte)


Aber auch hier haben die Angehörigen immer die Wahl was mit diesen metallische Kremationsrückständen passieren soll. Medizinische Implantate können auf Wunsch den Angehörigen ausgehändigt werden.




EINHALTUNG VON RICHTWERTEN


In jeder Sekunde des Betriebes erfolgen automatisch kontinuierliche Messungen verschiedener Parameter, die den hohen Umweltstandard der Anlagen kontrollieren.

Eine Inbetriebnahme ohne Einhaltung der vorgegebenen Parameter ist nicht möglich. Doch das alles ist noch nicht genug, daher verwenden wir seit Januar 2010 nur noch 100% biologisch abbaubare Ascheurnen

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